In der Industrie, im Handel und in vielen anderen Berufsfeldern gehören Gabelstapler zum täglichen Arbeitsleben. Die Bedienung dieser schweren Maschinen erfordert aber spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse, die durch eine entsprechende Ausbildung, den sogenannten "Staplerschein", oder "Staplerausweis" nachgewiesen werden. Aber was bedeuten diese Begriffe genau und gibt es einen Unterschied zwischen ihnen?
Um es vorwegzunehmen: Bei den Begriffen Staplerschein und Staplerausweis handelt es sich in der Regel um zwei verschiedene Bezeichnungen für denselben Nachweis. Sowohl der Staplerschein als auch der Staplerausweis bescheinigen, dass der Inhaber eine gewisse Art der Ausbildung absolviert hat und die grundsätzlichen Fähigkeiten zur Bedienung eines Gabelstaplers besitzt. Sie dienen als Beleg dafür, dass der Inhaber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgebildet wurde und über die notwendigen Kenntnisse zur sicheren Führung eines Gabelstaplers verfügt.
Jeder, der einen Gabelstapler bedienen will, muss laut Gesetz über einen Nachweis verfügen, der seine Befähigung zur Durchführung dieser Tätigkeit belegt. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Staplerscheins oder eines Staplerausweises. Durch die Ausstellung dieses Dokuments bestätigen Schulungsunternehmen, dass der Inhaber eine theoretische und praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern verfügt. Der Inhaber des Staplerscheins bzw. Staplerausweises hat damit die Erlaubnis, Stapler in Unternehmen zu führen.
Schritt | Ablauf |
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1. Anmeldung zur Staplerschulung | Die Anmeldung erfolgt in der Regel bei einer geeigneten Bildungseinrichtung oder direkt im Betrieb, wenn dieser eine solche Schulung intern anbietet. |
2. Theoretische und praktische Ausbildung | Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorie werden beispielsweise rechtliche Grundlagen sowie sicherheitstechnisches Wissen vermittelt. In der Praxis erlernen die Teilnehmenden das Fahren und Manövrieren des Staplers. |
3. Abschlussprüfung | Am Ende der Schulung steht eine Prüfung, die sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil umfasst. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Staplerscheins bzw. Staplerausweises. |
Ja, das Fahren eines Gabelstaplers erfordert laut Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 68) einen gültigen Staplerschein bzw. Staplerausweis. Ohne diesen Nachweis ist das Führen eines Staplers nicht zulässig.
Ein Staplerschein bzw. Staplerausweis hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Allerdings wird von den Berufsgenossenschaften empfohlen, etwa alle fünf Jahre eine Auffrischungsschulung zu besuchen, um das Wissen aktuell zu halten.
Die Kosten für den Staplerschein bzw. Staplerausweis können je nach Anbieter variieren. Im Durchschnitt können Sie mit Kosten zwischen 100 und 300 Euro rechnen. Hierin enthalten sind neben den Schulungskosten oft auch die Kosten für die Prüfung und die Ausstellung des Scheins bzw. Ausweises.
Die Gesamtdauer der Ausbildung hängt teilweise vom individuellen Lernfortschritt des Teilnehmers ab. Je nach Anbieter und Schulungsintensität kann die Ausbildung jedoch zwischen zwei und fünf Tagen dauern.
Wenn das Führen eines Staplers zu Ihren Aufgaben im Betrieb gehört, sollte Ihr Arbeitgeber in der Regel die Kosten für die Schulung und Prüfung übernehmen. Es ist aber immer sinnvoll, dies im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.
Der Staplerschein bzw. Staplerausweis ist ein Nachweis Ihrer Qualifikation. Ein Entzug ist daher grundsätzlich nicht möglich. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber Sie bei gravierenden Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften oder bei Nachlässigkeiten im Umgang mit dem Stapler von der Staplernutzung ausschließen.
Um es zusammenzufassen: Ein Staplerschein und ein Staplerausweis bezeichnen im Grunde dasselbe Qualifikationszertifikat, das die Befähigung zur Bedienung eines Gabelstaplers nachweist. Der Erwerb dieses Nachweises ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt durch eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung, die durch eine erfolgreiche Prüfung abgeschlossen wird. Durch den Erhalt dieses Dokuments ist der Inhaber berechtigt, Stapler im Berufsleben zu führen.
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